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Ab 1. Juli 2026 – das gilt in Stuttgart für neue Heizungen im Bestand

Das sogenannte Heizungsgesetz schreibt bisher in Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie vor. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern – damit auch in Stuttgart – greift ab dem 1. Juli 2026 die nächste Stufe: Dann gilt, dass auch im Bestand keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Die Stadt Stuttgart hat indes ihr selbstgestecktes Ziel, bis Mitte 2026 die Wärmeplanung häuserscharf fertigzustellen, einkassiert.

verfasst von Marius Livschütz | 09.12.2025

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Sobald feststeht, ob an einer Adresse ein Wärmenetz kommt, so das Umweltministerium Baden-Württemberg, hätten Eigentümer die Möglichkeit, eine defekte Heizung für übergangsweise zehn Jahre gegen eine auch rein fossile Heizung zu tauschen. Die Voraussetzung dafür wäre allerdings ein verbindlicher Anschluss- und Liefervertrag sowie ein von den Netzbetreibern vorgelegter Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan.

Das Problem: Stuttgart wird es nicht schaffen, bis Mitte 2026 die Wärmeplanung häuserscharf abzuschließen. Das hat die Stadt jüngst gegenüber der Tagespresse bestätigt. Damit erreicht die Stadt wiedermal nicht die selbstgesteckten ehrgeizigen Ziele, wie bei der Photovoltaik oder dem Absatz von Wärmepumpen. „Die Energieabteilung im Amt für Umweltschutz wird damit selbst zum Bremsklotz für die Wärmeplanung“, so Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.

Der Eigentümerverein hat mehrfach öffentlich das ungenügende Tempo und die Unverbindlichkeit beim Ausbau der Wärmenetze in Stuttgart moniert: „Eigentümer brauchen klare Festlegungen: Wann kommt ein Wärmenetz, kommt es bei mir in der Straße, und was wird das kosten?“, so Wecker. Solange das nicht klar sei, sei es für Eigentümer extrem schwierig, sich festzulegen. „Denn wenn ich glaube, es kommt möglicherweise noch ein Wärmenetz, dann entscheide ich mich wahrscheinlich gegen eine „vorschnelle“ Investition in eine Wärmepumpe“, so Wecker weiter.

Bevor sich Eigentümer für eine neue Heizung entscheiden, gilt die Empfehlung, eine Energieberatung bei Haus & Grund Stuttgart mit Beratern des EBZ (Energieberatungszentrum Stuttgart) wahrzunehmen. Außerhalb Stuttgarts besteht die Möglichkeit entweder durch lokale bestehende Kooperationen von Energieberatern mit Haus & Grund-Vereinen oder über „Zukunft Altbau“.

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