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Ab Mai 2026: Das gilt für Energieausweise!

Neu: Eine Skala von A bis G zeigt die Energieeffizienz an, entsprechend der von Haushaltsgeräten. Und: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.

verfasst von Marius Livschütz | 03.05.2026

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Ein Energieausweis zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist, darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin, mit dem Haus & Grund Stuttgart kooperiert. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses und die zu erwartenden Energieverbräuche und -kosten ziehen.

Wann ist ein Energieausweis zukünftig erforderlich?

Ein Energieausweis ist weiterhin Pflicht beim

  • Verkauf,

  • der Neuvermietung oder

  • Verpachtung eines Gebäudes.

Neu ist, dass er künftig auch vorgelegt werden muss

  • bei der Verlängerung von Mietverträgen,

  • nach größeren Renovierungen.

Vorsicht: Wer sein Gebäude selbst bewohnt, benötigt keinen Energieausweis.

Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetportalen oder in Zeitungen müssen bestimmte Kennwerte angegeben werden. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Was sich mit der neuen Skala ändert

Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach Mai 2026 noch einige Jahre im Umlauf, so die Information von Zukunft Altbau. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die aktualisierte Klassifizierung. Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest, sie können sich also von Land zu Land unterscheiden.

Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala Rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand. 

Die Einführung der neuen Energieklassen ersetzt keine bestehenden gesetzlichen Pflichten: „Die Energieeffizienzskala ist ein Informationsinstrument: Sie zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand abschneidet“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die neue Skala kennen viele bereits von Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Geschirrspüler. Das erleichtert die Einordnung.“

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Unverändert bleiben die beiden Typen von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis ist in vielen Fällen Pflicht, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er basiert auf dem baulichen Zustand und der Heiztechnik und erlaubt eine verlässliche Einschätzung des energetischen Zustands unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten. Er ist zwar teurer, aber deutlich aussagekräftiger.

Der Verbrauchsausweis ist bei größeren Mehrfamilienhäusern mit fünf oder mehr Wohneinheiten zulässig, sofern bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllt sind. Er zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und bietet vor allem bei Mehrparteienhäusern einen guten Richtwert.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis für eine Immobilie können Sie in der Regel bei folgenden Stellen erhalten:

  • Bei qualifizierten Energieberatern und Ingenieurbüros

  • Bei Architekten oder Bauingenieuren

  • Bei bestimmten Handwerksbetrieben

  • Bei zugelassenen Ausstellern, deren Qualifikation nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachgewiesen ist

Wichtig: Wer einen Energieausweis ausstellen darf, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Lassen Sie sich bei der Energieberatung von Haus & Grund Stuttgart beraten: www.hausundgrund-stuttgart.de/energieberatung

Informieren Sie sich über Qualifizierte Fachleute aus der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena): https://www.energie-effizienz-experten.de/

Auch unsere Vorteilspartner Brunata Minol und Techem bieten Energieausweise an: www.hausundgrund-stuttgart.de/vorteilspartner

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