Der Bundesfinanzhof hat am 20.5. das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg für verfassungsgemäß erklärt. Die obersten Finanzrichter sind den Argumenten wie beispielsweise der Belastungsungleichheit und der teuren Gutachtenpflicht der von Haus & Grund unterstützten Kläger leider nicht gefolgt.
verfasst von Marius Livschütz | 27.05.2026
Trotzdem ist Haus & Grund wegen zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist. Die von Haus & Grund und weiteren Verbänden unterstützten Musterkläger werden nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz einreichen.
Der Landesgesetzgeber sollte die Entscheidung nicht als Auszeichnung begreifen. Denn die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist der Normalfall. Das macht das Gesetz noch lange nicht zu einem guten Gesetz. Die Landesregierung darf sich deshalb nicht auf dieser Entscheidung ausruhen, sondern muss das Gesetz anpacken und auch die im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassungen rasch vornehmen.
Wie schon in der Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung empfohlen gilt, dass die eingelegten Einsprüche weiter aufrechterhalten werden sollten. Hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Sobald die konkreten Entscheidungsgründe vorliegen, wird Haus & Grund Stuttgart ausführlich berichtet!
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"Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist der Normalfall. Das macht das Landesgrundsteuergesetz noch lange nicht zu einem guten Gesetz!"
Ulrich Wecker/ Geschäftsführer
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