Dass laut Statistischen Ämtern in Bund und Land Baden-Württemberg durch die Grundsteuerreform nicht mehr einnimmt als zuvor, ist das eine. Das ist für Eigentümer und Mieter aber gar nicht der Punkt. Das Problem sind die intrinsischen Ungerechtigkeiten und Unwuchten, die die Grundsteuer-Reform in Baden-Württemberg verursacht hat. Die Sondierungen im Land bieten nun Gelegenheit, hier gegenzusteuern. „Vorschläge liegen auf dem Tisch und wurden andernorts bereits umgesetzt“, so Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
verfasst von Marius Livschütz | 08.04.2026
„Wenn man von den Belastungsverschiebungen zwischen Gewerbe und Wohnen der Stadt Stuttgart und vieler anderer Kommunen ausgeht, wonach das Wohnen nicht mehr die Hälfte, sondern reformbedingt zwischen 60% und 70% der Grundsteuerlasten trägt, so macht die Grundsteuerreform, bei einem Grundsteuervolumen von knapp 2 Mrd. Euro, das Wohnen jedes Jahr um 300 Mio. Euro teurer“, so Ulrich Wecker. „In Stuttgart allein beträgt die Lastenverschiebung hin zum Wohnen– die vormals pari-pari zwischen Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken aufgeteilt war – nun 60% (vormals 48%). Verkürzt wird das Wohnen in Stuttgart damit um rund 19 Mio. Euro teurer.“
"Es ist geradezu ein politischer Treppenwitz, dass ausgerechnet das Wohnen durch eine Grundsteuerreform verteuert wird. Die künftige Koalition ist hier in der Pflicht nachzubessern, was ohne Weiteres, vor allem ohne umständliche Neubewertung der Grundstücke möglich ist, beispielsweise durch einen Abschlag auf 40 % für Wohnungen oder gesplittete Hebesätze für Wohnen und Gewerbe“, so Wecker weiter.
Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund haben früh zwei Wege aufgezeigt, mit denen kurzfristig und ohne umfangreiche Neuerhebung Abhilfe geschaffen werden kann. Entweder wird der bisherige 30%-Abschlag bei Wohnnutzung erhöht auf 40 % - 50 % oder es wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohn-Grundstücke einzuführen. So geschehen beispielsweise in Nordrhein‑Westfalen. Dort hat der Landtag im Juli 2024 ein Gesetz verabschiedet, das Kommunen die Möglichkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eröffnet, um die Belastungsverschiebungen zwischen Wohnen und Gewerbe auf kommunaler Ebene korrigieren zu können. „Andere Bundesländer haben also bereits gezeigt, dass Korrekturen am Modell politisch und rechtlich möglich sind“, erklärt Wecker.
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