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Haus & Grund warnt vor Abwürgen der Wärmewende

Haus & Grund begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Wärmenetzgesetz mehr Transparenz und eine stärkere Kontrolle der Fernwärmepreise schaffen will. Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband jedoch bei den mietrechtlichen Regelungen. „Die Bundesregierung versucht offensichtlich, für jeden denkbaren Einzelfall eine eigene gesetzliche Regelung zu schaffen!"

verfasst von Marius Livschütz | 07.09.2026

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"So entsteht nämlich kein verlässliches Mietrecht, sondern ein weiter wachsendes Geflecht aus kaum mehr verständlichen und kaum mehr erklärbaren Sonderregelungen, aus Ausnahmen und Kappungsgrenzen. Vermieter verzweifeln zunehmend an der jedes Jahr verlässlich hinzukommenden Bürokratie - das zeigen alle aktuellen Umfragen - bundesweit wie in Stuttgart“, so Haus & Grund Stuttgart-Geschäftsführer Ulrich Wecker.

Besonders kritisch bewertet Haus & Grund die Überlegung, die Kappungsgrenze für Vermieter, die selbst eine neue Heizungsanlage einbauen und betreiben, weiter abzusenken. „Statt das Mietrecht zu vereinfachen und Vermietern Lust auf Investitionen zu machen, soll die nächste Sondergrenze geschaffen werden. Starre Betragsgrenzen berücksichtigen weder Inflation noch steigende Bau- und Finanzierungskosten. Wer private Investitionen in die Wärmewende will, darf die Finanzierung nicht noch weiter erschweren“, so Wecker.

Grundsätzlich positiv bewertet Haus & Grund dagegen die geplante Lockerung des Kostenneutralitätsgebots bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung (diese bedeutet, dass die Mieter nach einer Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung dadurch nicht mehr für Heizung und Warmwasser bezahlen müssen als zuvor, also keine höheren Kosten für diese entstehen dürfen.) Allerdings sei die Deckelung auf 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche nicht zukunftstauglich. Offen bleibt außerdem, wie der bislang aufwendige Kostenvergleich praxistauglich und bezahlbar auszugestalten wäre. Wecker dazu: „Eine Lockerung auf dem Papier reicht nicht. Die Kosten der Fernwärme muss der Anbieter bezahlbar halten, nicht der Vermieter.“

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