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Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern: neue Bundesförderung

Seit Mitte April 2026 gib es eine Bundesförderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für WEGs, einzelne Wohnungseigentümer und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Konkret gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von Vorverkabelung, Ladepunkten, Netzanschlüssen und notwendige Baumaßnahmen.

verfasst von Marius Livschütz | 28.05.2026

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Die Förderhöhe richtet sich nach der entsprechenden Ausstattung:

  • Vorverkabelung eines Stellplatzes: 1.300 Euro

  • Installation eines Ladepunktes: 1.500 Euro

  • Bidirektionaler Ladepunkt (Rückspeisung des Stroms auch ins Hausnetz): 2.000 Euro

Voraussetzungen:

  • Mindestens 20% der wohnbezogenen Stellplätze werden elektrifiziert, mindestens jedoch sechs Stellplätze

  • Die Stellplätze müssen ausschließlich von Hausbewohnern genutzt werden

  • Nur privat, nicht gewerblich

  • Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen

Antragstellung:

  • Der Auftrag kann erst nach Bewilligung der Förderung erteilt werden

  • Nach dem Förderbescheid beträgt der Umsetzungszeitraum 24 Monate

  • Innerhalb der ersten neun Monate müssen die Arbeiten verbindlich beauftragt sein

  • Zur Antragstellung muss ein Kostenvoranschlag vorliegen

  • In Wohnungseigentümergemeinschaften muss ein WEG-Beschluss vorliegen

  • Antragstellung erfolgt online und ist vom 15.4. – 10.11.2026 möglich

    Übrigens: Haus & Grund Stuttgart bietet seinen Mitgliedern eine Energieberatung an, jeden Dienstag 13.00 – 16.30 Uhr nach Anmeldung. Mehr unter: https://hausundgrund-stuttgart.de/energieberatung

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