Die Reform der Landesbauordnung trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Sie soll das Bauen im Land schneller, einfacher und damit auch kostengünstiger machen. Im Anhörungsverfahren zum Gesetz hatte sich Haus & Grund Württemberg konstruktiv eingebracht. Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Aber es gibt auch Vorbehalte.
verfasst von Marius Livschütz | 30.06.2025
So hatte sich Haus & Grund kritisch zur Anpassung des Nachbarschutzes in der Gesetzesnovelle ausgesprochen. Mit der Abschaffung des Widerspruchverfahrens bleibt den betroffenen Nachbarn zukünftig nur noch die Möglichkeit, direkt vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das Widerspruchsverfahren stellt jedoch eine niedrigschwellige Möglichkeit dar, Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Es ermöglicht nicht nur dem Widerspruchsführer, seine Argumente vorzutragen, sondern gibt auch der Behörde Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken. Durch den Wegfall dieser Möglichkeit verlagert sich die Arbeit von den Regierungspräsidien auf die Verwaltungsgerichte. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte und könnte zu einer weiteren Verlängerung der Verfahren führen. Es ist fraglich, ob eine Erstprüfung durch einen Verwaltungsrichter tatsächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung führt oder ob die Fachleute der Regierungspräsidien besser geeignet wären, solche Streitfragen zu klären.
Aus Sicht von Haus & Grund wäre es der richtige Weg, die Widerspruchsverfahren bei den Regierungspräsidien effizienter zu organisieren und damit zu beschleunigen, anstatt sie abzuschaffen. Denn wenn Widerspruchsverfahren zu lange dauern, liegt der Fehler bei der Verwaltung.
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