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Was genau versteht man unter einem „Steckersolargerät“? Was sagt die aktuelle Rechtslage für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften? Haben Mieter jetzt einen generellen Anspruch darauf, eine Solaranlage am Balkon zu installieren, wann darf ein Vermieter dies dennoch ablehnen? Unter welchen Umständen kann ein Vermieter vom Mieter eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Zusatzkaution) für das Rückbaurisiko verlangen? Welche praktischen Prüfungen, wie etwa zur Tragfähigkeit des Balkons oder zum Versicherungsschutz, sollten Vermieter vor einer Genehmigung unbedingt einfordern?
Veröffentlicht am: 30.06.2026