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Pressemitteilung
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der langwierige Rechtsstreit zwischen der Stadt Stuttgart mit der Netze-BW-GmbH, der aktuellen Eigentümerin und Betreiberin des Wassernetzes, endlich einer vernünftigen und interessensgerechten Lösung zugeführt werden soll. Der Gemeinderat darf den Bemühungen nun keine Steine mehr in den Weg legen“, so Vorsitzender Joachim Rudolf und Geschäftsführer Ulrich Wecker: „Wir brauchen allerdings schon jetzt die Einführung einer freiwilligen Preisentwicklungskontrolle!“
verfasst von Marius Livschütz | 29.09.2025
Wem die Netze zur städtischen Wasserversorgung gehören, ob der Stadt oder einem Landesunternehmen, ist für private Immobilieneigentümer unerheblich. Entscheidend ist, dass die Wasserversorgung seriös weiterbetrieben wird, und davon ist in beiden Konstellationen auszugehen. Viel wichtiger sind für Haus & Grund Stuttgart zwei Dinge:
1.„Wir brauchen auch unabhängig von der zukünftigen möglichen Übergabe des Wassernetzes an die Stadt in der vorliegenden Vereinbarung die Verabredung, dass die EnBW eine freiwillige, effektive Preisentwicklungskontrolle akzeptiert, um Transparenz bei der Wasserpreisentwicklung herzustellen, Vertrauen zu schaffen und Wirtschaftlichkeit zu fördern.“
Dafür sprechen auch die Zahlen der jüngsten Vergangenheit: in den letzten 10 Jahren gab es beim Trinkwasser in Stuttgart einen satten Preisanstieg von 36%, allein seit 2022 sind die Kosten um ganze 21% gestiegen!
„Wasserversorgung ist monopolistische Daseinsvorsorge. Würde die Stadt selbst versorgen, unterläge sie dem sog. Kostendeckungsprinzip. Dieses besagt, dass die effektiven Kosten gedeckt, aber nicht überschritten werden dürfen, der Weg zur Gewinnerzielung ist damit verbaut. Allerdings wird die Stadt beim Kauf des Wassernetzes wohl einen hohen, dreistelligen Millionenbetrag bezahlen müssen. Diese Kosten dürfen am Ende nicht dazu führen, dass der Verbraucher an einem für Ihn ansonsten wenig relevanten Betreiberwechsel über hohe Gebühren beteiligt wird. Dem Kostendeckungsprinzip unterliegt die EnBW als privates Unternehmen nicht (auch wenn sie dem Land als größter Anteilseigner gehört). Sie unterliegt lediglich der Aufsicht der Landeskartellbehörden, ein träges Verfahren, zudem kontrolliert in diesem Fall eine Landesbehörde ein Landesunternehmen. „Daher fordern wir unabhängig vom Betreiber der Wassernetze eine freiwillige Preiskontrolle“, so Rudolf und Wecker.
2. „Der Erfolg bei den Verhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits um die Wasser-Netze muss jetzt als Muster für eine Gesamtlösung genutzt werden, um auch die Zukunft der Fernwärmenetze in Stuttgart gütlich und im Sinne der Verbraucher zu regeln. Die Verwaltung und der Gemeinderat sollten den Schwung aus den jetzigen Verhandlungen nutzen, dazu die Gespräche zu intensivieren. Denn der Klimawende ist mit dem andauernden Zwist zwischen Stadt und Landesunternehmen nicht geholfen – im Gegenteil.“
Hintergrund:
Die gefundene Vereinbarung zwischen Stadt und EnBW regelt das Ende der Konzession im Jahr 2042. Dann hat die Stadt die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, das Netz selbst zu übernehmen.
Haus & Grund Stuttgart hatte in den vergangenen 15 Jahren immer wieder auf eine Lösung des Streites gedrängt. So hatte der Eigentümerverein bereits 2011 angeregt, dass Stadt und EnBW, die in vielfältiger Weise vertraglich verbandelt sind und in gemeinsamer Verantwortung für die energetische Daseinsvorsorge stehen, versuchen müssen, Lösungen auf dem Verhandlungsweg zu erreichen, statt sich über Jahre hinweg vor Gericht zu bekämpfen. Dies gilt im Besonderen auch deswegen, da es sich bei der EnBW schlussendlich ebenfalls um ein Unternehmen in öffentlichem Besitz handelt. 2012 hatte Haus & Grund vor dem Hintergrund einer massiven Wasserpreiserhöhung kritisiert, dass „durch die Erhöhung der Gebühren der „Preis für den Rückkauf der Wassernetze durch die Stadt im Rahmen des Ertragswertverfahrens“ durch die EnBW „künstlich“ gesteigert werden sollte. Damals schon forderte Haus & Grund deshalb die Kartellbehörden auf, die Preisbildung kritisch zu prüfen. 2017 stand ein Vergleich zum Kauf der Netze durch die Stadt im Raum. Damals hatte Haus & Grund Stuttgart schon gewarnt, dass sich aus dem Kauf der Netze durch die Stadt keine Nachteile für die Verbraucher ergeben dürfen und sah überdies keine Notwendigkeit für eine Rekommunalisierung. So dürfe der Kauf der Netzte nicht dazu führen, dass der Wasserpreis für Eigentümer, Vermieter und ihre Mieter steige. Damals forderte der Eigentümerverein bereits eine freiwillige Preiskontrolle ein, sollte die Stadt die Netze erwerben. 2020 hatte Haus & Grund Stuttgart eine hochkarätig besetzte Schlichtung vorgeschlagen, um den Rechtsstreit zu beenden. Dieser Vorschlag wurde in den Gemeinderat eingebracht, fand dort aber damals keine Mehrheit.
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„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der langwierige Rechtsstreit zwischen der Stadt Stuttgart mit der Netze-BW-GmbH, der aktuellen Eigentümerin und Betreiberin des Wassernetzes, endlich einer vernünftigen und interessensgerechten Lösung zugeführt werden soll. Der Gemeinderat darf den Bemühungen nun keine Steine mehr in den Weg legen. Wir brauchen allerdings schon jetzt die Einführung einer freiwilligen Preisentwicklungskontrolle!“
Joachim Rudolf, Vorsitzender/ Ulrich Wecker, Geschäftsführer
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