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Pressemitteilung

Stuttgarts Bevölkerung nimmt 2025 weiter ab - Mietpreisregulierungen müssen fallen

„Die aktuelle Einwohnerbilanz der Stadt Stuttgart, wonach die Bevölkerungsentwicklung nicht mehr nur stagniert, sondern stark abnimmt, bestätigt Haus & Grund Stuttgart in seiner Forderung, zur Entscheidung über die Geltung der Mietpreisbremse aktuelle Daten einfließen zu lassen. „Die neue Landesregierung muss nach der Landtagswahl diese Entwicklungen in einer neuen Gebietskulisse zur Entscheidung über die Mietpreisbremse zwingend berücksichtigen. Wo der Wohnungsmarkt nicht mehr angespannt ist, da kann auch ein solches Instrument nichtmehr gelten. Zweitens: die Stadt Stuttgart hat beim sozialen Wohnungsbau versagt. Um Menschen mit niedrigen Einkommen mit Wohnraum zu versorgen, setzt man in Stadt und Land auf die falschen Instrumente“, so Haus & Grund Stuttgart- Geschäftsführer Ulrich Wecker.

verfasst von Marius Livschütz | 23.02.2026

In Stuttgart ist tatsächlich ein Trend einer Entspannung des Wohnungsmarkts zu beobachten. Die Stadt Stuttgart erfüllte ohnehin schon nur noch knapp die Kriterien für die Anwendung der Mietpreisbremse. Die Mieten sind in den letzten zwei Jahren nominal nur noch um 1% gestiegen. „Die aktuelle Wirtschaftslage und der Bevölkerungsrückgang sind zwingende Argumente dafür, die Mietpreisbremse in Stuttgart nicht nochmal zu verlängern.“

Konkret zu den Zahlen: Die Bevölkerung in Stuttgart ist in den letzten drei Jahren um 5000 Personen geschrumpft. Im 10-Jahres-Trend seit 2016 um über 4000 Personen. Bei den Haushalten gibt es seit 2016 lediglich einen Anstieg um 1600 Haushalte. Auf der anderen Seite ist der Wohnungsbestand gestiegen um rund 11.000 Wohnungen. Ebenfalls zeigen die Zahlen, dass der Bestand an geförderten Wohnungen – also nach Sozialwohnungen – gesunken ist (2016: 16.946, 2024: 16.199). Auch anteilig gibt es in Stuttgart damit aktuell weniger sozial geförderte Wohnungen als 2016. (Quellen: Statistisches Monatsheft 03/2025, aktuelle Meldung Stadt Stuttgart, Wohnungsmarktbericht 2025 Stadt Stuttgart).

Die Mietpreisbremse greift tief in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht ein. Gleichzeitig wirkt sie nicht wie erhofft – sie schafft keinen günstigen Wohnraum, sondern reduziert das Wohnungsangebot eher, da sich Investitionen in und das Vermieten von Wohnraum finanziell nicht mehr lohnen. Die Mietpreisbremse erreicht zudem das gesellschaftlich legitime Ziel nicht, Bedürftige mit Wohnraum zu versorgen. Im Gegenteil: Die Mietpreisbremse kann zur Folge haben, dass gutsituierte Mieter niedrige Mieten für große Wohnungen zahlen, bei der Mieterauswahl werden weiterhin diejenigen Mieter mit einer guten Bonität bevorzugt. Statt der Mietpreisbremse braucht es individuelle Förderung durch Wohngeld, eine Erhöhung des Wohnungsangebots durch Neubau sowie geringere Nebenkosten (Grundsteuer, Gebühren bspw. für Müllentsorgung, Energiepreise), mehr ausgewiesene Bauflächen, geringere Bürokratie und flexiblere Bauvorschriften.

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